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Strafen für Fahrer und Halter wegen Winter untauglicher Bereifung

Hätten Sie es gewußt?

Bußgeld beim fahren ohne Wintertaugliche Bereifung für Halter & Fahrer

Gut zu wissen: Die Strafen bei Fahren ohne Winterbereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen betrifft nicht nur den Fahrer.
Die Regelung sollte eigentlich LKW-Fahrer schützen, die von der Firma manchmal bewusst ohne Winterbereifung auf die Straße geschickt werden.

Trifft aber auch jeden, wenn man sein Auto verleiht, oder, wenn der Wagen z.B. auf die Frau angemeldet ist
und der Mann damit fährt. In dem Fall kann es also eine doppelte Strafe geben, da zum einen der Fahrer bestraft wird,
der ohne Winterbereifung unterwegs ist aber auch derjenige der der in den Papieren eingetragen ist. Sofern das eine andere Person ist.

Je nachdem ob auch eine Behinderung des Straßenverkehrs stattgefunden hat gibt es auch einen Punkt in Flensburg.

Im Falle eines Unfall kann sich außerdem auch auf den Haftpflicht- und Kaskoschutz auswirken.

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