Wie lange sind Bis wann gilt mein alter Führerschein?
Diese Fristen gelten für den Führerschein-Umtausch
Viele Führerscheine in Deutschland sind noch Papierdokumente und Scheckkartenführerscheine, welche nicht fälschungssicher sind.
Deshalb müssen diese schrittweise bis 2033 getauscht werden.
Wegen Corona war die Antragstellung für neue Führerscheine erschwert, deswegen wurden die Fristen gedehnt.
Das sollten man zum Führerschein-Umtausch wissen.
Warum müssen alte Führerscheine umgetauscht werden?
Die alten Scheckkarten und Papierführerscheine sollen nach der EU-Richtlinie 2006/126/EG zukünftig
in der gesamten Europäischen Union fälschungssicher sein & vereinheitlicht werden.
Damit ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sind.
Um Missbrauch zu vermeiden, sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden.
Das andere Argument ist, dass Besitzer alter Führerscheine schon Jahrzehnte die Fahrerlaubnis besitzen,
das Passfoto auf dem Führerschein oft nicht mehr aktuell ist.
Schließlich sieht kaum Jemand mit 50 noch so aus wie mit 18.
Wie lange gelten die alten Führerscheine noch?
Alle alten Papier-Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, müssen schrittweise bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden.
Wann Ihr Führerschein dran ist, hängt vom Ausstellungsdatum oder dem eigenen Geburtsjahr ab.
Wurde der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, Sie also einen Scheckkartenführerschein besitzen,
dann richtet sich der Umtauschzeitpunkt nach dem Ausstellungsdatum.
Aufgrund der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie und den Probleme, den Antrag für einen neuen Führerschein zu stellen,
hat man beschlossen, dass die Fristen im Gesamten zwar gleich bleiben, aber eine Fristüberschreitung wird nicht mehr sofort geahndet.
Geldbußen bei einer versäumten Umtauschfrist werden vorerst ausgesetzt.
Wird bei einer Verkehrskontrolle der alte Führerschein gezeigt, obwohl Sie er schon umgetauscht hätte werden sollen,
haben Sie ab dem Zeitpunkt der Kontrolle sechs Monate Zeit für den Umtausch.
Mit einer Geldbuße müssen Sie erst dann rechnen, wenn nach einem halben Jahr immer noch kein Umtausch erfolgt ist.
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte
Fristen.
Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach
Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher.
So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden
werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
(*)
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den
Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen,
unabhängig vom
Ausstellungsjahr des Führerscheins.