Freie Werkstatt Wahl auch bei Europäischen Neuwagen
Haben Autofahrer eine freie Werkstattwahl?
Ja!
Verbraucher können sich für eine Werkstatt Ihrer Wahl entscheiden, wenn sie einen europäischen Neuwagen fahren.
Das heißt es herrscht Wahlfreiheit, ob Sie einen Servicebetrieb der Fahrzeughersteller
oder einen freien Reparatur-Betrieb aufsuchen.
Die Grundlage dafür bilden Regelungen des europäischen Gesetzgebers, die freien Wettbewerb ermöglichen.
Demzufolge dürfen europäische Fahrzeughersteller die Gewährung einer Garantieleistung nicht davon abhängig machen,
ob ein Fahrzeug stets in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert wurde.
Wenn der Wagen in einem Kfz Meister Werkstattbetrieb nach Herstellervorgaben gewartet wurde,
bleiben Ihre Garantieansprüche davon unberührt.