Auto Center Brenner GmbH - Ihr Kfz Meisterbetrieb in Obersulm Willsbach für alle Marken und alle Fälle

Rechte als Unfallgeschädigter

Geschädigter beim unverschuldeten Unfall?
Ein Autounfall zeht eine ganze Reihe von Dingen mit sich.

Da ist es gut, über die Rechte bescheid zu wissen, die man als Geschädigter hat.

Der erste Schritt zur Regelung.
Eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei!

Mit 29 Niederlassung ist die Kanzlei Bundesweit vertreten, wobei es zum Beispiel für unsere Kunden keine Rolle spielt,
ob Mannheim oder Stuttgart den Fall übernimmt,
da die Abwicklung nach einer telefonischen Ersteinschätzung, Beratung und Aufnahme, per email und Post abgewickelt wird.

https://kanzlei-voigt.de
info@voigt-regelt.de

Kontakt zur Zentrale:
zentrale@kanzlei-voigt.de
0231 6000 8220


Zur Beweissicherung nötig:
ein Schaden Gutachten von einem unabhänigen Kfz Sachverständigen!

Ein Schadengutachten ist im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag außerdem
beweissichernd, umfassend, verkehrsfähig und auch prozesstauglich – es sichert Ihre Ansprüche!

Ein Schadengutachten ermittelt den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden.
Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.
Auf dieser Basis erfolgt die Schadenabwicklung.
In einem Unfall Gutachten wird nicht nur der Schaden am Wagen im allgemeinen festgehalten.
Im Unfallschaden Gutachten wird zum Beispiel auch eine mögliche Wertminderung berücksichtigt,
Ausfallzeiten des Fahrzeugs, die ungefähre Reparaturdauer,
Klasse des Wagens die zum Beispiel beim Nutzungsausfall oder Miewagen eine Rolle spielt.

Ein Schadengutachten sichert Ihre Ansprüche!
Die Kosten für den unabhängigen freien Kfz Gutachter trägt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Versicherung.

Lassen Sie sich nie auf den Gutachter ein, den Ihnen die Versicherung, die den Schaden regulieren muss, schicken möchte.

Wir empfehlen Ihnen gerne einen der unabhängigen Kfz Gutachter mit denen wir schon seit 28 Jahren zusammen arbeiten.


Freie Wahl der Reparaturwerkstatt!
Sie dürfen entscheiden, wo Sie den Unfall an Ihrem Wagen repariert haben möchten.

Auch wenn die gegerische Versicherung, aus Gründen,
gerne möchste, das Sie in eine von deren Partnerwerkstätten gehen.

Die Reparatur darf auch in der Werkstatt Ihres Vertrauens erfolgen. 

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