Während Sie diesen Beitrag lesen, kracht es statistisch gesehen irgendwo in Deutschland.
Laut Statistik passiert wohl alle 12 Sekunden in Deutschland ein Unfall.
Vor allem beim ersten Mal ist man erst mal geschockt und ratlos.
Wichtigste Regel: Ruhe bewahren
Aber was, wenn’s dann doch mal kracht?
Auch wenn es nur ein Blechschaden ist, für alle Beteiligten ist es ärgerlich und viele wissen nicht wirklich, was zu tun ist.
Vor allem nicht beim ersten Unfall den man Miterlebt.
Wir geben Ihnen ein paar Tipps, was Sie unmittelbar danach beachten sollten
und welche Rechte Sie als Geschädigter haben.
Unfall-Checkliste
Das Wichtigste ist, Ruhe bewahren.
-Unfallstelle mit Warnddreieck absichern.
-Wenn es Verletzten gibt, nach Möglichkeit Erste Hilfe leisten und Krankenwagen rufen
(Notruf-Tel. 112 für Notarzt und 110 für Polizei, funktioniert von jedem Handy und jedem Netz, auch ohne SIM-Karte)
Halten Sie sich bei einem Notruf an die 5 W-Regeln:
-Wo ist es passiert?
-Was ist passiert?
-Wie viele Verletzte?
-Welche Art von Verletzungen?
-Warten auf Rückfragen!
Wenn niemand verletzt ist, bei unklarer Schuldfrage oder geschätztem Schaden ab ca 1000,- die Polizei rufen,
vor allem wenn keine Zeugen zur Verfügung stehen!
Oder wenn der Unfallgegner sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
Zuständig ist das nächstgelegene Revier, im Zweifel die 110 wählen
GANZ WICHTIG: Beweise sichern. Optimal, wenn Zeugen vorhanden, Anschriften von Zeugen notieren.
-Daten des Unfallgegners notieren und und seine Versicherungsdaten.
-Unfallstelle fotografieren bevor die Position der Fahrzeuge verändert wird.
Heute haben die meisten Handys eine Kamera integriert.
Darauf achten, das markante Punkte wie Verkehrszeichen, Lichtmasten, Baum, Kanaldeckel etc. mit im Bild sind.
Alle Fahrzeugschäden fotografieren.
-Räumen Sie bei geringem Schaden die Fahrbahn
-Unfallhergang schriftlich festhalten
-Gegenüber der Polizei müssen nur Angaben zum Fahrzeug und zur Person zu machen.
-Eine Unfallschuld nie voreilig eingestehen wenn man sich unsicher ist.
Das Verwarnungsgeld von der Polizei nur bei eindeutigem Selbstverschulden akzeptieren